Die ASFINAG übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die dargestellte gesetzliche Bauverbotszone gemäß Bundesstraßengesetz § 21 dient nur der Orientierung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die genaue Abgrenzung der Bauverbotszone kann von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abweichen.
Für jedes Bauvorhaben in der Bauverbotszone ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Grundstücks:eigentümerinnen/Projektwerber:innen sind verpflichtet, sich vor Beginn der Bauarbeiten über die geltenden Vorschriften und Auflagen zu informieren und um Zustimmung zur Bauführung im Schutzbereich gemäß § 21 BStG bei der ASFINAG anzusuchen. Sollte die ASFINAG dennoch von einem Dritten aufgrund dieser Daten in Anspruch genommen werden, hält sich die ASFINAG schad- und klaglos.
Bitte richten Sie Ihr Ansuchen (Beilage) an ASFINAG Service GmbH, Liegenschaftsmanagement, Schnirchgasse 17, 1030 Wien oder an liegenschaften@asfinag.at. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizufügen: Einreichplan, Lageplan und Baubeschreibung inklusive planlicher Darstellung des Abstandes zur Bundesstraßengrundgrenze (40m und/bzw. 25m Abstandslinie). (2-fach per Post und 1 x digital per E-Mail in PDF-Format/evtl. zusätzlich DWG). Die Lage von Leitungen und Einbauten ist als DWG darzustellen. Die entsprechenden Unterlagen werden von bestandsdaten.service@asfinag.at zur Verfügung gestellt.
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2. Rechte und Pflichten des Datennutzers
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