Rechtsgrundlagen

Inspire

Inspire ist eine Initiative zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Richtlinie 2007/2/EG trat am 15. Mai 2007 die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten in Kraft, Geobasisdaten auch jenseits der jeweiligen Verwaltungs- und Ländergrenzen (zur Unterstützung der europäischen Umweltpolitik) zur Verfügung zu stellen.

Im Burgenland erfolgt die Umsetzung durch das Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld-GeoDIG LBGL. Nr. 8/2011) bzw. in Österreich durch das Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG).

Die Verpflichtung der Bereitstellung der Metadaten wird für alle Bundesländer gemeinsam über das Inspire Portal Österreich erfüllt.

 

Raumordnung
Die Verordnung zur Burgenländischen Raumordnung, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.33/2009, schreibt im §1 Abs (1) vor, dass Flächenwidmungspläne (§§ 12 ff des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes) nur mehr digital zu erstellen und zu führen sind.