Um die Erfüllung der INSPIRE Richtlinie für die burgenländischen Gemeinden zu erleichtern, wurde im Burgenland ein Kooperationsvertrag geschlossen.
Der Kooperationsvertrag hat zum Ziel die gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinden/Städte über den Austausch und die Führung von digitalen geografischen Daten, welche sich aus der INSPIRE-Richtlinie ergeben, abzudecken. Es soll damit die rechtlich und organisatorisch beste sowie wirtschaftlich günstigste Grundlage für die Umsetzung der Verpflichtungen geschaffen werden.
Das Land Burgenland stellt zur Erfüllung der INSPIRE Richtlinie die entsprechende Geodateninfrastruktur (technische Infrastruktur und Personal) zur Verfügung und kümmert sich um die notwendigen Umsetzungen und um die Berichtspflichten: dies beinhaltet u.a. die Erstellung und Aktualisierung von Metadaten entsprechend der EU-Vorgaben zur Interoperabilität, Betrieb, Ausbau und Erneuerung von öffentlich verfügbaren Geoinformationsdiensten über ein Netzwerk in einem EDV-Rechenzentrum, Monitoring und Berichtspflichten, laufende Adaptierung der Geodatensätze im Falle von geänderten Vorgaben und Sicherstellung von Nutzungsverträgen.
Das Land betreibt ein Internet Portal mit INSPIRE-konformen Diensten, über welches diese Informationen abgerufen werden können. Daten, Infrastruktur und EDV-Anwendungen können von den Gemeinden/Städten uneingeschränkt genutzt werden. Die Geodaten können auch in Ausschnitten den Planern der Gemeinden/Städte für die Umsetzung lokaler Projekte zur Verfügung gestellt werden. Das Land bietet auch die Möglichkeit über eine Internet-Browser basierte Software (Web-GIS) die Datenbestände zu visualisieren, abzufragen und zu ergänzen. Im Kooperationsausschuss können die Vertragspartner Fragen, Vorschläge und Vereinbarung über die Abwicklung von GIS-Themen einbringen und mitgestalten.
Weitere Informationen
Anhang zum Kooperationsvertrag
Bei offenen Fragen steht die GIS-Stelle des Landes Burgenland für ein Gespräch gerne zur Verfügung.
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