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Bekanntmachung neuer Planzeichen

gemäß § 1 Abs. 5 Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008

§ 1 Abs. 5 Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, i.d.g.F. sieht die Möglichkeit vor, bei nicht absehbaren Maßnahmen, für die eine entsprechende Flächenwidmungsplanänderung erforderlich ist, neue Planzeichen zu entwickeln, wenn:

  1. mit den in der Anlage der Planzeichenverordnung vorhandenen Planzeichen nicht das Auslangen gefunden wird und
  2. die in der Anlage festgelegten Planzeichen eine eindeutige Flächenwidmung nicht gewährleisten.

In diesem Sinne wurden entwickelt:
 

Zusatz für Grünfläche - Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie:

BESS Batterie-Energiespeichersystem


Unter einem BESS ist ein technisches System zur Speicherung elektrischer Energie in Batteriespeichern zu verstehen. Ein derartiges System dient der zeitlich entkoppelten Aufnahme, Speicherung und Wiedereinspeisung elektrischer Energie.
BESS werden insbesondere eingesetzt, um Überschüsse aus der Stromerzeugung, etwa aus erneuerbaren Energiequellen, zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht bereitzustellen. Darüber hinaus tragen sie zur Stabilisierung des Elektrizitätsnetzes bei, indem sie Schwankungen im Energieangebot und in der Energienachfrage ausgleichen.
Angesichts der zunehmenden praktischen Bedeutung von BESS erscheint eine entsprechende Berücksichtigung und Regelung durch Entwicklung dieses Zusatzes als geboten.

 

Bekanntmachung_gemaess____1_Abs._5_Planzeichenverordnung_20260408.pdf - 245.5 KB
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