Hinweisflächen Anfälligkeit Massenbewegungen (raumwirksame Richtplanung)

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Die Gefahren-Hinweiskarten können als Grundlage für Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Thematik räumliche Entwicklung und Sicherheit herangezogen werden. Die Daten sind daher für die Verwendung im Rahmen der Richtplanung bei raumwirksamen Tätigkeiten ausgerichtet und sollen eine grobe Übersicht über die Gefahrensituation geben. Da Massenbewegungen häufig durch Zusammenwirken verschiedenster Einflussfaktoren erfolgen, ist es jedoch nicht möglich, alleine aufgrund dieser Daten das Risiko durch zukünftige Massenbewegungen zu beurteilen. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht ausgewiesen ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Anfälligkeit für Massenbewegungen besteht. Die Daten sind daher als alleinige Grundlage für eine Prüfung nicht ausreichend, können aber zur Unterstützung für weitere erforderliche Prüfungen herangezogen werden.

Anforderungen anderer Anwendungen als die Richtplanung bei raumwirksamen Tätigkeiten wurden bei der Erarbeitung der Daten nicht berücksichtigt. Es können keine Aussagen zur Verwendbarkeit der Daten außerhalb der raumwirksamen Richtplanung getroffen werden. Aus den Inhalten können Rechtsansprüche weder begründet noch abgeleitet werden, es wird jegliche Haftung seitens des Landes Burgenland ausgeschlossen. Es kann keine Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Daten übernommen werden. Unabhängig von der gegenständlichen Darstellung ist festzuhalten, dass Hangrutschungen auf allen Flächen eintreten können.

 

Hinweisflächen Anfälligkeit Massenbewegungen

("Gefahren-hinweiskarte“)

Die Gefahren-Hinweiskarte für Massenbewegungen im Burgenland ermöglicht einen großräumigen Überblick über die Gefährdung durch Hangrutschungen im Burgenland. Sie wurde als Grundlage für die Raumplanung mit einem Zielmaßstab von 1:25.000 konzipiert. Die Karte basiert auf einer flächenhaften Modellierung der „Massen­bewegungs­anfälligkeit“ anhand des digitalen Geländemodells (Hangneigung, Hangkrümmung, Hangrichtung, Oberflächenrauhigkeit, etc.) und der geologischen Verhältnisse gemäß Geologischer Karte von Österreich mit einer Auflösung von 10 x 10 m. Diese Modellierung wurde anhand des Verdachtsflächeninventares kalibriert. Zonen mit einer mittleren oder erhöhten Anfälligkeit weisen tendenziell vergleichbare Randbedingungen auf, wie sie in dokumentierten Hangbewegungsbereichen festgestellt wurden. Daher ist in diesen Gebieten grundsätzlich mit einer erhöhten Anfälligkeit für die Initiierung oder die Reaktivierung von Hangrutschungen zu rechnen.

 

Eine Aussage zur Gefährdung durch Steinschlag ist aus der Karte nicht ableitbar.

 

Die Flächen werden in folgende Kategorien unterteilt:


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[blau] geringe Massenbewegungsanfälligkeit: Information für Richtplanung (z.B. Erarbeitung von Örtlichen Entwicklungskonzepten, Festlegung zukünftiger Siedlungsgebiete, Berücksichtigung bei Infrastrukturprojekten usw.)
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[gelb] mittlere Massenbewegungsanfälligkeit: Information für Richtplanung (z.B. Erarbeitung von Örtlichen Entwicklungskonzepten, Festlegung zukünftiger Siedlungsgebiete, Berücksichtigung bei Infrastrukturprojekten usw.). Bei Widmungsvorhaben im Bereich bekannter Massenbewegungen oder Verdachtsflächen ist ein geotechnisches Gutachten erforderlich (siehe Kategorie „erhöhte Massenbewegungsanfälligkeit).
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[rot] erhöhte Massenbewegungsanfälligkeit: Vor der Umwidmung ist ein geotechnisches Gutachten gem. ÖNORM EN1997-2 und ÖNORM B1997-2 zur Abklärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit der Flächen im Rahmen der Richtplanung erforderlich

Als Ergebnis dieser Prüfung wäre jedenfalls festzuhalten:

a)        ob für den Fall einer widmungsgemäßen baulichen Nutzung mit negativen Auswirkungen zu rechnen ist. Die Beurteilung ist mit „ja“ oder „neinund einer fachlichen Erläuterung abzuschließen.

b)        ob festgestellte negative Auswirkungen auf der umzuwidmenden Fläche mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu beherrschen sind und eine Baulandeignung gegeben ist. Die Beurteilung ist mit „ja“ oder „neinund einer fachlichen Erläuterung abzuschließen.

 

VERDACHTSFLÄCHENINVENTAR MASSENBEWEGUNGEN

Das „Verdachtsflächeninventar für Massenbewegungen“ umfasst potentielle Rutschungen und Rutschgebiete, die anhand von vergangenen Ereignissen oder aufgrund des digitalen Geländemodells abgegrenzt wurden. Dieses Inventar ist eine Ergänzung zur Karte der Hinweisflächen (Gefahrenhinweiskarte) und ist daher ausschließlich gemeinsam mit diesen Informationen anzuwenden.

 

Der überwiegende Teil dieser Verdachtsflächen wurde anhand des digitalen Geländemodells ermittelt. Bei der Kartierung von Massenbewegungen wurden jene Gebiete ausgewiesen, bei denen anhand der Geländemorphologie sämtliche Oberflächenstrukturen einer Hangbewegung nachweisbar waren (Anrissbereiche, Überschiebungsbereich). Im konkreten Anlassfall ist dennoch eine Verifizierung vor Ort erforderlich.

 

Kategorisierung und Konsequenzen:

Wenn ein Widmungsfall innerhalb einer Verdachtsfläche liegt, ist im Vorfeld der Umwidmung ein geotechnisches Gutachten auch bei einer "mittleren Massenbewegungsanfälligkeit" erforderlich. Dabei ist der betroffene Bereich der Verdachtsfläche in Hinblick auf eine mögliche Reaktivierung durch Baumaßnahmen zu untersuchen. Der spezifische Umfang der Untersuchungen ist durch den Gutachter auf den jeweiligen Anlass abzustimmen. Eine Erkundung mit direkten Aufschlüssen (Baggerschlitze, (Klein-) Bohrungen) wird in Hinblick auf zukünftige Bautätigkeit jedenfalls empfohlen.


Allgemeiner Hinweis zur Datenverfügbarkeit:
Die Datenebene "Hinweisflächen Anfälligkeit Massenbewegungen (raumwirksame Richtplanung)" und „Verdachtsflächen Massenbewegungen“ steht ausschließlich den Behörden (Land, BVBs und Gemeinden) zur Verfügung. Das Downloaden von Daten dieser Webseite und der dahinterstehenden Webkartendienste und Datenbanken/Datenquellen ist mit Ausnahme der ausdrücklich zum Download angebotenen Inhalte ausnahmslos untersagt. Missbräuchliches Weitergeben von Ausdrucken ist untersagt. Missbrauch wird gerichtlich geahndet.